Blower-Door Messung
st Ihr Gebäude luftdicht? Ca. 80% der Gebäude sind nicht luftdicht. Dies kostet erheblich Energie und belastet Ihren Geldbeutel und die Umwelt. Ist es nicht billiger und sinnvoller Energie zu sparen, als sie zu produzieren? Sparen auch Sie bares Geld! Wir überprüfen Ihr Gebäude auf Luftdichtigkeit gemäß DIN EN 13829.
Sie haben das Recht auf ein luftdichtes Gebäude!
Grundlagen: Wärmeschutzverordnung 1995 "Alle Fugen in den wärmeübertragenden Umfassungsflächen, müssen dauerhaft luftundurchlässig sein"
Energie-Einsparverordnung ENEV Dichtheitsgeprüfte Gebäude werden honoriert bzw. erhalten einen Bonus. Bei Gebäude mit Lüftungsanlagen ist die Prüfung der Luftdichtheit Pflicht.
DIN 4108-7 Die zulässigen Werte für die Luftdurchlässigkeit sind in DIN 4108-7 festgelegt
DIN EN 13829 Legt das Verfahren der Messung fest
Messung A - Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand
Messung B - Prüfung der Gebäudehülle
Zu beachten ist!
Luftdichtheit ist bereits Stand der Technik
Die Prüfung der Luftdichtigkeit Blower-Door-Messung wird nach DIN EN 13829 durchgeführt!
Standardisierte Verfahren zur Differenzdruckmessung. Das Prüfgerät wird mittels einem einstellbaren Rahmen in ein geöffnetes Fenster oder Außentüre eingebaut. Ein Ventilator (eingebaut im Gerät) saugt die Luft (Unterdruck) aus dem Gebäude. Dieser Unterdruck simuliert einen Wind von Windstärke 5 (ca. 35 km/h), der von außen auf das Gebäude drückt. Luft die über die Leckagen nachströmt, wird mittels eines Luftgeschwindigkeitsmessgerätes quantitativ bestimmt. Zur Bestimmung der Luftdichtheit ist mind. je eine Unterdruck- und Überdruckmessung erforderlich.

Eine Prüfung in bewohnten Gebäuden kann jederzeit durchgeführt werden. Der Einspannrahmen hinterlässt keine Spuren bzw. Beschädigungen. Auch die Befestigung erfolgt ohne Beschädigungen an Fensterrahmen usw..




