Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft "Sachverständiger Kleinkläranlagen"
Abnahme
Die Abnahme der Kleinkläranlage erfolgt vor Inbetriebnahme der Anlage. Hier wird die Ausführung mit dem Gutachten überprüft. Die Abnahme Bescheinigung wird direkt an das Landratsamt gesendet.





